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   VGH Hessen, 22.05.2007 - 4 UZ 879/06.A   

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https://dejure.org/2007,36821
VGH Hessen, 22.05.2007 - 4 UZ 879/06.A (https://dejure.org/2007,36821)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.05.2007 - 4 UZ 879/06.A (https://dejure.org/2007,36821)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. Mai 2007 - 4 UZ 879/06.A (https://dejure.org/2007,36821)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 8; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1; StGB § 129 a
    Türkei, PKK, Terrorismusvorbehalt, nichtpolitisches Verbrechen, Auslandsstraftaten, Grundsätze der Vereinten Nationen, Wiederholungsgefahr, Mitglieder, terroristische Vereinigung, Berufungszulassungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2002 - 10 A 10089/02

    Ausländerrecht, Asylrecht, Genfer Konvention, Terrorismusbekämpfungsgesetz,

    Auszug aus VGH Hessen, 22.05.2007 - 4 UZ 879/06
    So hat das OVG Rheinland-Pfalz in der von der Beklagten selbst herangezogenen Entscheidung (Urteil vom 06.12.2002 - 10 A 10089/02 - NVwZ-RR 2003, S. 596 bis 600) hervorgehoben, dass der Kläger des dortigen Verfahrens nicht nur in die Terrororganisation DHKP-C strukturell eingebunden war, sondern auch bei seinen vielfältigen Aktivitäten persönlich eigene gemeingefährliche Gewaltbeiträge geleistet hat.

    Mit dieser Einschätzung der anzuwendenden Maßstäbe sieht sich der Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (Urteil vom 6. Dezember 2002 - 10 A 10089/02 -, NVwZ-RR 2003, S. 596 ff.), das die Anwendbarkeit des § 51 Abs. 3 Satz 2 AuslG im Fall eines Aktivisten der DHKP-C bejaht hatte, der selbst wiederholt aktiv terroristisch tätig geworden war und bei dem schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigten, dass er sich durch das Werfen von Molotow-Cocktails der (versuchten) schweren Brandstiftung schuldig gemacht hatte." Entsprechendes gilt auch für § 60 Abs. 8 Satz 2, 3. Alternative AufenthG (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O., sowie Urteil vom 10. März 2003 - 10 A 10665/05 -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2006 - 10 A 10665/05

    Folgeantrag - Verfolgungsgefahr für türkischen Journalisten wegen Verbreitung

    Auszug aus VGH Hessen, 22.05.2007 - 4 UZ 879/06
    Mit dieser Einschätzung der anzuwendenden Maßstäbe sieht sich der Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (Urteil vom 6. Dezember 2002 - 10 A 10089/02 -, NVwZ-RR 2003, S. 596 ff.), das die Anwendbarkeit des § 51 Abs. 3 Satz 2 AuslG im Fall eines Aktivisten der DHKP-C bejaht hatte, der selbst wiederholt aktiv terroristisch tätig geworden war und bei dem schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigten, dass er sich durch das Werfen von Molotow-Cocktails der (versuchten) schweren Brandstiftung schuldig gemacht hatte." Entsprechendes gilt auch für § 60 Abs. 8 Satz 2, 3. Alternative AufenthG (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O., sowie Urteil vom 10. März 2003 - 10 A 10665/05 -).
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